Unerwartete Verlängerung der Abrechnungsmöglichkeit Akupunktur
Wider Erwarten hat mir die KV Baden-Württemberg die Möglichkeit gegeben, die bisherigen Akupunkturbehandlungen bei chronischem LWS-Syndrom und Gonarthrose doch noch für ein weiteres halbes Jahr abzurechnen.
Allerdings ist klar, daß der Indikationsspielraum der gleiche ist und somit nur ein kleines Feld der Indikationen für Akupunkturbehandlungen abdeckt.